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AGB

Vertragsbedingungen 

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I. All­ge­meines
Die nach­fol­gen­den all­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen (im Fol­gen­den „AGB“ genannt) gel­ten für alle der Fotografin erteil­ten Aufträge. Sie gel­ten als vere­in­bart, wenn ihnen nicht umge­hend wider­sprochen wird. Wenn der Kunde den AGB wider­sprechen will, ist dieses schriftlich bin­nen drei Werk­ta­gen zu erk­lären. Abwe­ichen­den Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den wird hier­mit wider­sprochen. Abwe­ichende Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den erlan­gen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin diese schriftlich anerkennt. “Fotos” und „Videos“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin und dem Videografen hergestell­ten Pro­dukte, gle­ich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wur­den oder vor­liegen (Daten auf Speichermedium, Fach­abzüge, Fotobücher usw.).

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II. Urhe­ber­recht
Das Urhe­ber­recht der Fotos liegt immer bei Annemarie Mönch.
Die von der Fotografin hergestell­ten Fotos und Videos sind grund­sät­zlich nur für den eige­nen pri­vaten Gebrauch des Auf­tragge­bers bes­timmt, sofern dies nicht aus­drück­lich anders schriftlich vere­in­bart wurde. Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht aus­drück­lich etwas anderes vere­in­bart wurde – jew­eils nur das ein­fache Nutzungsrecht über­tra­gen, eine Weit­er­gabe von Nutzungsrechten bedarf der beson­deren Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach voll­ständi­ger Bezahlung des Hon­o­rars an die Fotografin. Der Auf­tragge­ber hat kein Recht, das Foto und Video zu vervielfälti­gen und zu ver­bre­iten, wenn nicht die entsprechen­den Nutzungsrechte über­tra­gen wor­den sind. Bei der Ver­wen­dung der Fotos in Online – und Print­me­dien ist Annemarie Mönch, als Urhe­berin des Fotos und Videos zu nen­nen. Eine Ver­let­zung des Rechts auf Namen­snen­nung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz. Die Roh-Daten (unbear­beit­ete Bilder und Videos) verbleiben bei Annemarie Mönch. Eine Her­aus­gabe der Roh-Daten an den Auf­tragge­ber erfolgt grund­sät­zlich nicht. Des Weiteren ist eine Weiterbearbeitung der digitalen Daten seitens des Kunden oder Dritter strengstens untersagt!

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III. Vergü­tung, Eigentumsvorbehalt
Für die Her­stel­lung der Fotos und Videos wird ein Hon­o­rar als Stun­den­satz, Tages­satz oder eine vere­in­barte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Fahrtkosten, Abzüge, Fotobücher, diverse Fotoprodukte usw. sind sofern nicht anders vere­in­bart, vom Auf­tragge­ber zu tragen. Soweit die Fotografin Kosten­vo­ran­schläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Pro­duk­tion Kosten­er­höhun­gen ein, sind diese von der Fotografin anzuzeigen. Wird die vorge­se­hene Pro­duk­tion­szeit aus Grün­den über­schrit­ten, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, so ist eine zusät­zliche Vergü­tung auf der Grund­lage des vere­in­barten Zei­thono­rars bzw. in Form einer angemesse­nen Erhöhung des Pauschal­hono­rars zu leisten. Weitere Kosten fallen nach Bezahlung und Erhalt der digitalisierten Fotos an, wenn der Kunde weitere Bilddateien und/oder andere Bearbeitungswünsche äußert, die vor der ersten Bearbeitung der Fotos  und Videos nicht abgesprochen waren. Die Zahlung erfolgt gegen Rechnung per Banküberweisung oder via PayPal. Bei Terminvereinbarung ist eine Anzahlung in Höhe von 25% innerhalb 7 Tage fällig. Die restliche Zahlung in Höhe von 75 % ist bis zum vereinbarten Hochzeitstermin zu tätigen. Fäl­lige Rech­nun­gen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auf­tragge­ber gerät in Verzug, wenn er fäl­lige Rech­nun­gen nicht spätestens 14 Tage nach Zugang einer Rech­nung oder gle­ich­w­er­ti­gen Zahlungsauf­forderung begle­icht. Der Fotografin bleibt vor­be­hal­ten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fäl­ligkeit zuge­hen­den Mah­nung zu einem früheren Zeit­punkt herbeizuführen. Bis zur voll­ständi­gen Bezahlung des Kauf­preises bleiben die geliefer­ten Fotos und Videos Eigen­tum von Annemarie Mönch.

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IV. Haf­tung
Die Fotografin haftet für sich und die Erfüllung des Auftrags nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Personenschäden haftet die Fotografin nur bei Fehlern, die sich durch ihre schuldhafte Pflichtverletzungen ereignet haben. Sollte Annemarie Mönch auf Grund höherer Gewalt oder Krankheit einen Termin nicht wahrnehmen können, bemüht sie sich um einen Ersatztermin. Bei Hochzeiten bemüht sich Annemarie Mönch um einen Ersatzfotografen/-videografen. Sollte aber keiner gefunden werden kann die Leistung nicht eingefordert werden. Der Kunde verzichtet auf Schadensersatz gegenüber der Fotografin. Foto- und Bilddateien werden von der Fotografin sorgfältig und durch regelmäßige Sicherung verwahrt. Nach Ablauf von drei Jahren nach der Erfüllung des Auftrags obliegt es der Fotografin die Dateien weiterhin aufzubewahren. Für die Dauerhaftigkeit und Lichtbeständigkeit von Printabzügen und anderen Fotoprodukten haftet die Fotografin nur so lange, wie es auch der Hersteller dieser Waren in seiner Garantie vorsieht. Die Zusendung und Rück­sendung von Dateien, Bildern, Videos und Vor­la­gen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

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V. Ausfallhonorar
Storniert der Auf­tragge­ber die Fotografen­buchung, steht der Fotografin ein Aus­fall­hono­rar zu. Dies wird wie folgt berech­net: Storno ab dem 15. Tag nach der Ver­tragsvere­in­barung: 25%; Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Ter­min 50 %; ab 2 Tagen 100 % der vere­in­barten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleis­tet wurde.

VI. Daten­schutz
Zum Geschäftsverkehr erforder­liche per­so­n­en­be­zo­gene Daten des Auftraggebers kön­nen gespe­ichert wer­den. Die Fotografin verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewor­dene Infor­ma­tio­nen ver­traulich zu behandeln.

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VII. Bild­bear­beitung
Die von der Fotografin ausgewählten Fotos und Videos werden durch sie nach eigenem Ermessen bear­beitet. Der Auf­tragge­ber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil der Fotografin und ist sich bewusst, dass seine Fotos in ähnlichem Stil bear­beitet werden. Die nachträgliche Bear­beitung von Fotos  und Videos der Fotografin, dazu zählen auch Umfär­bung in Schwarz-Weiß oder Sepia, nachträgliche Farbbear­beitung ist nicht ges­tat­tet (s. hierzu auch II Urheberrecht).

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VIII. Lieferzeiten und Reklamation
Die Fotografin liefert ihre Arbeiten zumeist bin­nen 4 Arbeitswochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerun­gen kom­men. Diese betrieb­s­be­d­ingten Verzögerun­gen, sowie Verzögerun­gen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sämtliche Arbeiten wer­den von der Fotografin mit der größt­möglichen Sorgfalt und nach bestem Kön­nen aus­ge­führt. Rekla­ma­tio­nen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vor­lage der bean­stande­ten Arbeit möglich. Durch unterschiedlich kalibrierte Betrachtungsgeräte kann es zu Farb­d­if­feren­zen gegenüber der Originaldatei (sRGB-Farbraum) kommen. Eine Rekla­ma­tion ist hierdurch nicht berechtigt. Die Fotografin stellt dem Auftraggeber die Fotos auf einer von ihr ausgewählten Online-Plattform (WeTransfer, etc.) zur Verfügung. Ist der Auftraggeber damit nicht einverstanden, ist dies der Fotografin unverzüglich mitzuteilen. Eine Übergabe der Fotos per USB-Stick kann alternativ gegen Aufpreis angeboten werden.

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IX. Nutzung der Fotos
Die Kunden sind bei Auftragserteilung damit einverstanden, dass Annemarie Mönch die Fotos und Videos aus dem Auftrag zu Werbezwecke benutzen darf, wenn diesem zugestimmt wurde. Hierbei sind sowohl Flyer, Prospekte und ähnliche Printmedien, die zur Veranschaulichung ihrer Arbeit dienen mit eingeschlossen, wie auch die Veröffentlichung in Webgalerien (z.B. Website der Fotografin, Soziale Netzwerke wie Facebook und Instagram). Die Nutzung der Fotodateien seitens des Kunden ist bereits bei Punkt II “Urheberrecht” beschrieben und einzuhalten.

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X. Rückgaberecht
Eine Rückgabe der Fotos und Videos ist ausgeschlossen.

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XI. Schlussbestimmungen
Erfül­lung­sort für alle Verpflichtungen aus dem Ver­tragsver­hält­nis ist Immendingen-Zimmern.

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XII. Sal­va­torische Klausel
Soweit Bedin­gun­gen der oben aufge­führten All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen ganz oder teil­weise unwirk­sam sind oder wer­den, sind die übri­gen Bedingungen weit­er­hin wirk­sam. Die unwirk­same Bedin­gung wird durch die geset­zliche Regelung ersetzt.


Stand April 2022

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